ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Auf alle Vereinbarungen zwischen Ihnen und Internova Professional Lighting B.V. finden unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Anwendung. Diese finden Sie hier.
Hinterlegt bei der Industrie- und Handelskammer West-Brabant in Breda.
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER
INTERNOVA PROFESSIONAL LIGHTING BV
Handelskammernummer: Breda, 20079768
ARTIKEL 1
Geltung dieser Bedingungen
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Diese Bedingungen gelten für alle Angebote der Internova Professional Lighting BV (nachfolgend: IPL) und für alle mit Kunden geschlossenen Verträge (nachfolgend: Vertragspartner). Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn IPL sie schriftlich bestätigt und nur für das jeweilige Geschäft.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden von IPL nicht anerkannt und ausdrücklich abgelehnt.
ARTIKEL 2
Angebote
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Alle Angebote von IPL sind freibleibend, es sei denn, sie enthalten eine Annahmefrist. Bei Annahme eines freibleibenden Angebots kann IPL dieses innerhalb von zwei Werktagen widerrufen.
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Ohne vorheriges Angebot kommt ein Vertrag erst durch schriftliche Bestätigung von IPL oder mit Beginn der Ausführung innerhalb von 8 Tagen nach Auftragseingang zustande.
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Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben, technische Spezifikationen usw. sind unverbindliche Näherungswerte, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
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Alle Rechte an Angeboten, Berechnungen, Modellen, künstlerischen und technischen Entwürfen usw. bleiben bei IPL.
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Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne Zustimmung von IPL nicht zugänglich gemacht werden.
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Auf Wunsch des Vertragspartners können detaillierte Unterlagen gegen Kostenerstattung bereitgestellt werden, ohne dass Rechte daran übertragen werden.
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Auf Verlangen von IPL sind diese Unterlagen vollständig und unbeschädigt zurückzugeben, insbesondere wenn kein Auftrag erteilt wird.
ARTIKEL 3
Preise
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Die Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Angebots gültigen Faktoren (Wechselkurse, Zölle, Löhne usw.). Änderungen berechtigen IPL zur Preisanpassung.
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Preise verstehen sich netto pro Stück, exkl. MwSt., ab Lager, zzgl. Versand- und Bearbeitungskosten, sofern nicht anders vereinbart.
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Gesetzlich vorgeschriebene Kosten für Produzentenverantwortung (z.B. Abfallbeiträge) werden weiterberechnet.
ARTIKEL 4
Zahlung
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Verträge stehen unter dem Vorbehalt der Bonitätsprüfung. IPL kann Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.
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Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
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Annahmeverzug entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
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Teillieferungen werden separat fakturiert.
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Bei Zahlungsverzug ist der Vertragspartner ohne Mahnung in Verzug.
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Verzugszinsen: gesetzlicher Zinssatz + 3%.
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Inkassokosten trägt der Vertragspartner.
ARTIKEL 5
Lieferzeit
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Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Nachfristsetzung ist erforderlich.
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Teillieferungen sind zulässig und werden separat berechnet.
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Bei Annahmeverzug kann IPL vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen.
ARTIKEL 6
Höhere Gewalt
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Höhere Gewalt umfasst alle außerhalb des Einflussbereichs von IPL liegenden Umstände, z.B. Lieferverzug der Vorlieferanten, Streiks, Naturkatastrophen usw.
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IPL kann bei höherer Gewalt den Vertrag ganz oder teilweise aufheben oder die Erfüllung für maximal sechs Monate aussetzen, ohne schadensersatzpflichtig zu werden.
ARTIKEL 7
Gefahrenübergang
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Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Ware das Lager von IPL oder des Dritten verlässt. Auch das Be- und Entladen erfolgt auf Risiko des Vertragspartners.
ARTIKEL 8
Rücktritt
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Rücktritt bedarf der Schriftform. Vorherige Fristsetzung zur Nachbesserung ist erforderlich.
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Bei eigenem Verzug des Vertragspartners besteht kein Rücktrittsrecht.
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Bei einvernehmlicher Auflösung hat IPL Anspruch auf Schadensersatz von mindestens 30% des Auftragswertes.
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Bereits erbrachte Leistungen bleiben zahlungspflichtig.
ARTIKEL 9
Eigentumsvorbehalt
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IPL behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
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Bei Pflichtverletzungen ist IPL berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
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Nach vollständiger Zahlung wird das Eigentum unter Vorbehalt eines Pfandrechts übertragen.
ARTIKEL 10
Weiterverkauf und Verarbeitung
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Bis zur vollständigen Bezahlung ist eine Weiterveräußerung, Verpfändung oder Überlassung der Ware nicht gestattet.
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Die Ware darf auch nicht in einer Weise verarbeitet werden, dass sie ihre rechtliche Selbstständigkeit verliert.
ARTIKEL 11
Vertragsstrafe und Kontrolle
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Bei Verstoß gegen Artikel 10 fällt eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 5.000 EUR je Vorgang, an.
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IPL kann zur Überprüfung einen unabhängigen Buchprüfer einsetzen.
ARTIKEL 12
Gewährleistung
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IPL haftet nur im Rahmen der Gewährleistung des jeweiligen Vorlieferanten.
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IPL gewährleistet die fachgerechte Ausführung eigener Arbeiten.
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Mängel infolge unsachgemäßer Nutzung oder Fremdeingriffen fallen nicht unter die Gewährleistung.
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Kosten für die Beseitigung von nicht gewährleistungspflichtigen Mängeln trägt der Vertragspartner.
ARTIKEL 13
Freistellung bei Schutzrechtsverletzungen
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Bei Nutzung von durch den Vertragspartner bereitgestellten Zeichnungen etc. stellt dieser IPL von Ansprüchen Dritter frei.
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Bei Schutzrechtsverletzungen kann IPL die Produktion einstellen und Ersatz der entstandenen Kosten verlangen.
ARTIKEL 14
Reklamationen
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Der Vertragspartner hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Mängel zu prüfen.
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Reklamationen sind schriftlich innerhalb von 14 Tagen geltend zu machen.
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Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert.
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IPL ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
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Reklamationen berechtigen nicht zur Zahlungsaussetzung.
ARTIKEL 15
Haftung
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IPL haftet nur für unmittelbare Schäden, die auf eigenes Verschulden zurückzuführen sind und durch eine Versicherung gedeckt sind.
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Haftung für indirekte Schäden (Betriebsunterbrechung etc.) ist ausgeschlossen.
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Die Haftung ist auf den Netto-Rechnungsbetrag der betroffenen Lieferung beschränkt.
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Bei Dauerschuldverhältnissen ist die Haftung auf den Umsatz der letzten drei Monate begrenzt.
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Für Schäden durch Erfüllungsgehilfen haftet IPL nicht.
ARTIKEL 16
Gerichtsstand und anwendbares Recht
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Es gilt ausschließlich niederländisches Recht.
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Zuständig ist das Gericht in Breda, es sei denn, der Vertragspartner entscheidet sich innerhalb eines Monats nach schriftlichem Verweis auf eine gesetzlich zuständige andere Gerichtsbarkeit.
ARTIKEL 17
Hinterlegung
Diese Bedingungen gelten ab dem 24.06.2021 und ersetzen alle vorherigen Versionen.
INTERNOVA Professional Lighting BV
Rithmeesterpark 21
4838 GZ BREDA
Niederlande
Versandkosten (alle Beträge exkl. MwSt.)
Niederlande & Belgien
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Kostenlose Lieferung ab 450 € Bestellwert
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Versandkosten 15,00 € bei Bestellwert unter 450 €
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Längenzuschlag von 30 € für Sendungen über 2 Meter Länge (auch über frachtfreier Grenze hinaus)
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Bei Längen ab 4 Metern ist der Transport durch den Kunden zu veranlassen.
Deutschland
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Kostenlose Lieferung ab 650 € Bestellwert (nur Pakete)
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Versandkosten 25 € bei Bestellwert unter 650 €
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Bei Längen ab 2 Metern ist der Transport durch den Kunden zu veranlassen.
Andere europäische Länder: Versandkosten auf Anfrage.
Lieferung der Waren
Alle Sendungen erfolgen standardmäßig mit UPS. Am Vortag der Lieferung erhalten Sie eine E-Mail mit Sendungsverfolgung.
Wichtig: Es muss eine Lieferadresse angegeben werden, an der tagsüber immer jemand anwesend ist. UPS liefert zweimal. Falls beim zweiten Versuch niemand angetroffen wird, liegt das Paket 7 Tage in einem UPS Servicepoint zur Abholung bereit. Danach geht es zurück an Internova. Rücksendekosten werden Ihnen weiterbelastet.
Rechnungsstellung
Rechnungen werden per E-Mail an die angegebene Adresse gesendet.
Preise und Abfallbeitrag
Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt.
Für EU-Kunden mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfolgt die Lieferung zum Nullsteuersatz.
Rückgaberecht
Unser Rückgaberecht finden Sie hier.